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   BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 31.93   

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BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 31.93 (https://dejure.org/1995,2424)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1995 - 8 C 31.93 (https://dejure.org/1995,2424)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1995 - 8 C 31.93 (https://dejure.org/1995,2424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wohngeld - Einkommensberechnung - Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen - Bemessung der Höchstbeträge für Abzüge wegen gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; WoGG § 12a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 70
  • NVwZ 1996, 179 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 1199 (Ls.)
  • WM 1995, 475
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 31.93
    Denn das Wohngeld dient insoweit nach geltendem Recht zur Deckung eines allgemeinen existenznotwendigen Bedarfs, wenngleich es den Aufwand für Wohnkosten nur teilweise befriedigt (vgl. auch BVerfG, Beschluß, vom 25. September 1992 - 2 BvL 5, 8 14/91 - BVerfGE 87, 153 (176)).

    Unter dem Blickwinkel der gebotenen "horizontalen Gleichheit" (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20, 26, 184, und 4/86 - BVerfGE 82, 60 (89 f.) und vom 25. September 1992 - 2 BvL 5, 8, 14/91 - BVerfGE 87, 153 (170)) läßt sich eine wohngeldrechtliche Schlechterstellung von Antragstellern mit unterhaltsbedürftigen Kindern gegenüber kinderlosen Wohngeldantragstellern bei gleichen Einkünften sachlich nicht rechtfertigen.

    Der erhöhte staatliche Finanzbedarf und die Dringlichkeit einer Haushaltssanierung vermögen eine gleichheitssatzwidrige Benachteiligung Unterhaltspflichtiger bei der Wohngeldgewährung ebenfalls nicht zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1990, a.a.O., S. 89 und vom 25. September 1992, a.a.O., S. 172).

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 31.93
    Diese Gesichtspunkte müssen zudem, wenn der Staat Leistungen gewährt, um soziale Härten auszugleichen, den sachlichen Anforderungen der angestrebten sozialen Gerechtigkeit genügen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. November 1969 - 1 BvL 4/69 - BVerfGE 27, 220 (227) [BVerfG 14.11.1969 - 1 BvL 4/69]).

    Das gilt namentlich auch für die Gewährung von Wohngeld, dessen Zweck darin besteht, zur Vermeidung sozialer Härten dem Empfänger ein Mindestmaß an Wohnraum wirtschaftlich zu sichern (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. November 1969, a.a.O., S. 226 f.).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 31.93
    Unter dem Blickwinkel der gebotenen "horizontalen Gleichheit" (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20, 26, 184, und 4/86 - BVerfGE 82, 60 (89 f.) und vom 25. September 1992 - 2 BvL 5, 8, 14/91 - BVerfGE 87, 153 (170)) läßt sich eine wohngeldrechtliche Schlechterstellung von Antragstellern mit unterhaltsbedürftigen Kindern gegenüber kinderlosen Wohngeldantragstellern bei gleichen Einkünften sachlich nicht rechtfertigen.
  • BVerfG, 26.01.1994 - 1 BvL 12/86

    Verfassungsmäßigkeit des § 33a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b EStG

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 31.93
    Mit Blick auf diesen sozialen Gesetzeszweck muß jedenfalls annähernd eine Angleichung an solche gesetzlichen Regelungen herbeigeführt werden, in denen die Vorstellungen des Gesetzgebers über die notwendige Höhe solcher Unterhaltsleistungen hinreichend deutlich und möglichst zutreffend zum Ausdruck kommt (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 26. Januar 1994 - 1 BvL 12/86 - BVerfGE 89, 346 (355) [BVerfG 26.01.1994 - 1 BvL 12/86]).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 31.93
    Die Ungleichbehandlung unterhaltspflichtiger und nicht unterhaltsverpflichteter Wohngeldantragsteller mit gleichem Bruttoeinkommen läßt sich nicht mit der Erwägung rechtfertigen, bei der Ordnung von Massenerscheinungen seien generalisierende und typisierende Regelungen notwendig und die daraus in Einzelfällen entstehenden Härten und Ungerechtigkeiten hinzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 9. November 1988 - 1 BvL 22/84, 71/86 und 9/87 - BVerfGE 79, 87 (100) m. weit.
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 31.93
    Denn eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wäre nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG, § 80 BVerfGG nur dann zulässig, wenn die Entscheidung der verfassungsrechtlichen Frage zur abschließenden Beurteilung des konkreten gerichtlichen Verfahrens unerläßlich wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 1978 - 1 BvL 3/78 - BVerfGE 50, 108 (113) [BVerfG 19.12.1978 - 1 BvL 3/78] und vom 7. Dezember 1988 - 1 BvL 27/88 -BVerfGE 79, 240 (243) [BVerfG 07.12.1988 - 1 BvL 27/88] jeweils m. weit.
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 31.93
    Denn eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wäre nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG, § 80 BVerfGG nur dann zulässig, wenn die Entscheidung der verfassungsrechtlichen Frage zur abschließenden Beurteilung des konkreten gerichtlichen Verfahrens unerläßlich wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 1978 - 1 BvL 3/78 - BVerfGE 50, 108 (113) [BVerfG 19.12.1978 - 1 BvL 3/78] und vom 7. Dezember 1988 - 1 BvL 27/88 -BVerfGE 79, 240 (243) [BVerfG 07.12.1988 - 1 BvL 27/88] jeweils m. weit.
  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 84.89

    Wohngeldrecht - Einschränkung des Werbungskostenbegriffs - Verlustverrechung -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 31.93
    § 12 a WoGG läßt bei der Ermittlung des wohngeldrechtlich zugrunde zu legenden Jahreseinkommens (§§ 9 Abs. 1 Satz 2, 10 WoGG), bei der das vom Kläger bezogene Arbeitslosengeld als Einkommen anzusetzen ist (vgl. Urteil vom 23. August 1991 - BVerwG 8 C 84.89 - Buchholz 454.71 § 12 WoGG Nr. 2 S. 3 (4)), den Abzug von Aufwendungen zu, die zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen tatsächlich erbracht werden.
  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvL 4/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 20a Abs. 2 Wohngeldgesetz

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 31.93
    Freilich sind die Grenzen der dem Gesetzgeber zukommenden Gestaltungsfreiheit auf dem Gebiet der gewährenden Staatstätigkeit - namentlich bei der Regelung der Bewilligung von Wohngeld - besonders weit gezogen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 28. April 1970 - 1 BvL 4/68 - BVerfGE 28, 206 (214) [BVerfG 28.04.1970 - 1 BvL 4/68]).
  • Drs-Bund, 14.05.1990 - BT-Drs 11/7130
    Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 31.93
    Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages hat deshalb bereits in seinem Bericht vom 14. Mai 1990 (BTDrucks 11/7130, S. 35) eine Anhebung der Höchstbeträge des § 12 a WoGG "in Anlehnung an die steuerrechtlichen Regelungen für geboten" gehalten, weil es "unangemessen" sei, "wenn die durch eine Trennung ihrer Familie ohnehin finanziell belasteten Unterhaltspflichtigen darüber hinaus benachteiligt würden, indem ihre Unterhaltszahlungen bei der Behandlung von Wohngeldanträgen nicht hinreichend berücksichtigt würden.".
  • Drs-Bund, 27.02.1980 - BT-Drs 8/3702
  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95

    Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Dem Gesetzgeber kommt auf dem Gebiet der gewährenden Staatstätigkeit - namentlich bei der Regelung der Bewilligung von Wohngeld - eine besonders weit bemessene Gestaltungsfreiheit zu (vgl. BVerfGE 28, 206 (214) [BVerfG 28.04.1970 - 1 BvL 4/68]; BVerwG, Urteile vom 23. August 1990 - BVerwG 8 C 18.89 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 46 S. 1 (10) und vom 31. März 1995 - BVerwG 8 C 31.93 - Buchholz 454.71 § 12 a WoGG Nr. 1 S. 1 (5)).

    Überdies muß eine Regelung der Gewährung von Leistungen, um soziale Härten auszugleichen, den sachlichen Anforderungen der mit ihr angestrebten sozialen Gerechtigkeit genügen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. November 1969 - BVerfGE 27, 220 (227) [BVerfG 14.11.1969 - 1 BvL 4/69]; BVerwG, Urteil vom 31. März 1995, a.a.O. S. 5).

    Das gilt auch für die Gewährung von Wohngeld, dessen Zweck darin besteht, zur Vermeidung sozialer Härten dem Empfänger ein Mindestmaß an Wohnraum wirtschaftlich zu sichern (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. November 1969, a.a.O. S. 226 f.; BVerwG, Urteil vom 31. März 1995, a.a.O. S. 5).

    Denn das Wohngeld dient insoweit nach geltendem Recht zur Deckung eines allgemeinen existenznotwendigen Bedarfs, obwohl es den Aufwand für Wohnkosten nur teilweise befriedigt (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 25. September 1992 - BVerfGE 87, 153 (176); BVerwG, Urteil vom 31. März 1995, a.a.O. S. 5).

    Unter dem Blickwinkel der gebotenen "horizontalen Gleichheit" (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1990 - BVerfGE 82, 60 (89 f.) und vom 25. September 1992 - BVerfGE 87, 153 (170); BVerwG, Urteil vom 31. März 1995, a.a.O. S. 5) ist jedoch eine wohngeldrechtliche Bevorzugung von Antragstellern, die eine Beschädigten-Grundrente erhalten, gegenüber denjenigen, die eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen, nicht zu beanstanden.

  • VG Düsseldorf, 10.07.2014 - 21 K 71/12

    Haushaltsmitglied; Internat; verfassungskonforme Auslegung; Behinderung;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 1995 - 8 C 31.93 - juris zur Vorgängervorschrift § 12a WoGG a.F.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1998 - 14 A 2687/96

    Ausgestaltung der Ermittlung des Familieneinkommens zur Feststellung des

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 1995 - 8 C 31.93 - ZMR 1995, 608.
  • VG Hannover, 05.08.2003 - 7 A 226/03

    Einkommensermittlung; Einkommenssteuer; Freibetrag; Jahreseinkommen;

    Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang bei der Ermittlung des wohngeldrechtlich maßgebenden Jahreseinkommens Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen abgesetzt werden können, ist deshalb nach den Verhältnissen in dem jeweils nach Maßgabe des § 11 WoGG zu bestimmenden Bewilligungszeitraum zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 31.03.1995 - 8 C 31/93 -, NJW 1996, 70).
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    Erforderlichkeit einer Reise des Prozessbevollmächtigten eines Klägers

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